IPAFFS

Sind Sie Importeur in der Lebensmittel- und Gastronomiebranche?

Wenn Sie ein Importeur in der Lebensmittel- und Gastronomiebranche sind, sind ab Juli 2022 weitere Kontrollen für Produkte tierischen Ursprungs und andere Hochrisikoprodukte nichttierischen Ursprungs erforderlich.

Ab dem 1. Januar 2022 müssen Unternehmen, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs, tierische Nebenprodukte und risikobehaftete Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs (HRFNAO) einführen, Sendungen mindestens vier Stunden vor ihrer Ankunft in Großbritannien voranmelden. Die Voranmeldung muss über das System für die Einfuhr von Erzeugnissen, Tieren, Lebens- und Futtermitteln (IPAFFS) erfolgen.

 

POAO-Einfuhren ab 1. Juli 2022

Die meisten POAO-Einfuhren aus der EU nach Großbritannien müssen ab dem 1. Juli 2022 eine Gesundheitsbescheinigung haben.

Der EU-Ausführer muss:

  • die Gesundheitsbescheinigung in ihrem eigenen Land zu beantragen – die zuständigen Behörden sollten Muster für Gesundheitsbescheinigungenverwenden , umVersionen zu erstellen, die die Ausführer beantragen können
  • Ihnen ein elektronisches Exemplar zum Hochladen auf IPAFFS geben

Das Original der Bescheinigung (keine Kopie) muss die Sendung begleiten.

 

Einfuhrlizenz

Möglicherweise benötigen Sie eine Einfuhrlizenz oder -genehmigung für die Einfuhr Ihres Lebensmittel- und Getränkeprodukts aus der EU, wenn für Ihr Produkt keine Gesundheitsbescheinigung vorliegt.

In einigen Fällen benötigen Sie eine Einfuhrlizenz sowie ein Gesundheitszeugnis.

Prüfen Sie in der Liste der Allgemeinzulassungen, ob die von Ihnen benötigte Zulassung bereits vorhanden ist und was Sie tun müssen, wenn sie nicht in der Liste enthalten ist.

 

Handelsdokument

Sie sollten sich beim EU-Ausführer erkundigen, ob für das von Ihnen eingeführte Produkt ein Handelsdokument erforderlich ist. Wenn dies der Fall ist, müssen sie ihn abschließen.

Das Handelspapier muss enthalten:

  • Einzelheiten zum Inhalt der Sendung
  • den Namen der Person, die sie abgeschickt hat
  • den Namen der Person, an die die Nachricht gesendet wird

Das Dokument muss mit der Sendung mitgeführt werden.

 

Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihrer IPAFF-Meldungen oder einfach nur eine Einführung in die Funktionsweise des Systems benötigen.

Wir können Ihnen dabei helfen, dass Ihre Lieferanten Ihnen die richtigen Dokumente aushändigen und dass die Behörden innerhalb der vorgegebenen Fristen über die Sendungen informiert werden.

 

Diese Dienstleistungen werden zusätzlich zu unseren Zollabfertigungsdiensten angeboten.

Bitte kontaktieren Sie uns unter in**@fb*******.uk oder rufen Sie uns unter 01304 793366 an, um weitere Informationen zu erhalten.